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Frage zu Online KFZ Kauf
Verfasst:
14.04.21, 12:57
von Mr.Magicpaint
Brauche mal Hilfe:
Ich habe mir ein neues Auto online bestellt, und alles auch online abgewickelt. Keine Anzahlung getätigt.
Liefertermin war KW 10, mittlerweile haben wir KW 15 und ich habe mein Fahrzeug immer noch nicht.
Da ich dringend auf eine Altagsfahrzeug angewiesen möchte ich die Bestellung mit sofortiger Wirkung stornieren.
Der Verkäufer verweist mich jedoch darauf das ich ihn Verzug setzten soll und wenn er das Fahrzeug in den nächsten 4 Wochen nicht liefert ich dann erst vom Vertrag zurück treten kann.
Ist dem so oder ist das bei Online Verträgen was anderes?
Re: Frage zu Online KFZ Kauf
Verfasst:
15.04.21, 05:09
von Thomas68
Ich glaube dem ist so ! 2012 als die Camarobestellwelle losging konnte GM auch nur mit Verzug liefern ! Viele wollten damals von den Verträgen zurück treten und das lief genau so wie von deinem Händler beschrieben ! Mir wurde das Auto auch für Februar terminiert und gekommen ist es Ende Juni !
Re: Frage zu Online KFZ Kauf
Verfasst:
15.04.21, 07:14
von Mr.Magicpaint
Wenn meine Infos stimmen kann man das nicht so einfach pauschalisieren.
Zum einen muss man unterscheiden ob man den Vertrag vor Ort beim Händler oder Online wie im meinem Fall gemacht hat, im Online Fall greift dann nämlich das Fernabsatzgesetzt des BGB.
Der nächste Unterschied besteht zwischen Privat und Geschäftswagen und dann noch ob ich den Wagen für mich konfiguriert habe oder ihn so gekauft habe wie er dort stand. Alles Sachen die bei meinen bisherigen Recherchen mit einfließen.
Re: Frage zu Online KFZ Kauf
Verfasst:
15.04.21, 11:53
von blitziii
Hallo Andreas. Das ist natürlich extrem ärgerlich, aber auch nichts ungewöhnliches dass es zu Verzögerungen kommt. Meine neu bestellten Autos kam zum Glück immer früher als vereinbart, aber im Bekanntenkreis kenne ich auch genau das Gegenteil. Ich würde auch eine Frist setzen und dann im Endeeffekt drauf hoffen, dass das die Prozesse etwas beschleunigt. Im Endeeffekt nehme ich an, dass du den Wagen ja grundsätzlich noch gerne hättest. Nur halt so früh wie möglich. Also Frist setzen und hoffen, dass es der Händler zeitnah schafft
Re: Frage zu Online KFZ Kauf
Verfasst:
15.04.21, 11:57
von Mr.Magicpaint
Sicherlich hätte ich den Wagen noch gerne, allerdings nicht von DIESEM Händler, da kommt man sich nur noch verarscht vor...werde wohl einen Anwalt einschalten, solchen Leuten muss das Handwerk gelegt werden...
Re: Frage zu Online KFZ Kauf
Verfasst:
15.04.21, 13:05
von blitziii
Ist das denn ein bestellter Neuwagen? Oder ein vorhandener beziehungsweise Gebrauchtwagen der beim Händler steht? Also im Prinzip will ich fragen: trifft den Händler eine Schuld oder liegt es am Hersteller?
Re: Frage zu Online KFZ Kauf
Verfasst:
15.04.21, 13:14
von Mr.Magicpaint
Es geht um einen bestellten EU Neuwagen, angeblich die Verzögerung wegen Corona...nur andere Händler kriegen diese Fahrzeuge auch an Land und aktuell könnte auf drei andere im Netz zugreifen die sofort verfügbar wären.
Re: Frage zu Online KFZ Kauf
Verfasst:
15.04.21, 16:31
von blitziii
Die Lieferzeiten sind unter anderem extrem von der Ausstattung abhängig. Meine Freundin und mein Geschäftspartner haben sich beide einen Cupra Ateca bestellt und mittlerweile auch bekommen. Die Lieferzeit des Wagens meiner Freundin waren 9 Wochen, die meines Geschäftspartners das Doppelte. Auf Nachfrage bei Seat hing das mit der Anhängerkupplung zusammen.
Bei mir das gleiche: Hätte ich das schwarze Dach bei meinem GTI dazu bestellt, hätte sich die Lieferzeit von 8 Wochen auf 20 Wochen verlängert. Das Gleiche mit den 19 Zoll Felgen.
Ich kaufe meine Neuwagen immer bei MeinAuto.de. Sobald der vermittelte Vertragshändler die Bestellung beim Hersteller ausgelöst hat, gibt es für den Händler nicht mehr viel zu tun. Lieferverzögerungen liegen beim Hersteller.
Re: Frage zu Online KFZ Kauf
Verfasst:
15.04.21, 16:44
von Waldkater
Schau mal in Deinen Kaufvertrag.
Bei meinem Neuwagen konnte ich 4 Wochen nach dem Liefertermin den Händler auffordern zu Liefern und Ihm eine Nachlieferfrist einräumen.
Wenn er diese Nachlieferfrist nicht einhält, konnte ich erst kündigen.
je nach Kaufvertrag ist dort auch die Schadenersatzmöglichkeiten beschrieben.
Ohne diese Aufforderung hast Du schlechte Karten.