Die Straßenverkehrsordnung schreibt in Deutschland unter dem § 2 die situative Winterreifenpflicht vor. "Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen." Die Anforderung definiert M+S-Reifen sowie Winterreifen mit dem Alpine-Logo. Die populäre Faustformel und Empfehlung für die Winterreifen-Zeitspanne von Oktober bis Ostern (O bis O) hat rechtlich indes keine Relevanz.
Soviel zum Rechtlichen, heißt für mich im Umkehrschluss, ist die Straße trocken, und keine Reifglätte, darf ich auch mit Sommerreifen fahren. Die Haftung der Reifen wird bei kalten Temperaturen natürlich darunter leiden, aber das weiß man ja wenn man los fährt, also macht man halt was langsamer und vorsichtiger.
Steinschläge kann man sich immer einfangen, und nach fast 110t km auf der Uhr sind dann mittlerweile auch etliche vorhanden, der Vorteil von Silber...sie fallen halt nicht so auf
Für mich ist die Corvette ja eher ein Spaßauto wo nur am Wochenende fahre. oder ich nutze sie für Urlaubsreisen und hier und da mal ein zwei Runden Nordschleife.
Mit Bus und und Bahn komme ich mit in meiner Gegend noch nicht mal zur Arbeit von daher ist ein Daily Car Pflicht.