Dashcam erlaubt
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Dashcam erlaubt
Der BGH erlaubt eine Dashcam. Hier ist der link https://www.t-online.de/auto/recht-und- ... teil-.html
Gruss Andi
wer bremst verliert, wer sägt der siegt!!!!!!!!!!
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Andi 68 - Beiträge: 3277
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Re: Dashcam erlaubt
Andi 68 hat geschrieben:Der BGH erlaubt eine Dashcam. Hier ist der link https://www.t-online.de/auto/recht-und- ... teil-.html
Ist so leider nicht richtig, also das "dashcam erlaubt".
Es heisst nur, dass die Aufnahmen, von Fall zu Fall, bei Gericht als Beweis zugelassen werden können. Thats all. Mehr sagt das Urteil nicht.
Aufnahmen an sich, speziell Daueraufnahmen, sind weiterhin ein Problem. Darüber wurde nichts entschieden.
Nutze aber auch welche in meinen Autos...
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LDB - Beiträge: 833
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Re: Dashcam erlaubt
Mit einer Dashcam Aufnahmen zu machen ist definitiv nicht erlaubt !
Der BGH hat nur entschieden dass Aufnahmen, die "zufällig" (also illegal) existieren, vor Gericht zur Aufklärung eines strittigen Sachverhalts verwendet werden können.
Gruß
SieDu
Der BGH hat nur entschieden dass Aufnahmen, die "zufällig" (also illegal) existieren, vor Gericht zur Aufklärung eines strittigen Sachverhalts verwendet werden können.
Gruß
SieDu
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Re: Dashcam erlaubt
Wenn das grundsätzlich verboten wäre, könnte jeder seine Smartphone mit Videomöglichkeit und jede Videokamera einpacken. Dort werden auch Autokennzeichen und Personen/Gesichter gefilmt. Da entsteht nur ein Problem, wenn ich solche Videos z.B. auf Youtube hochlade.
Mit einer Dashcam darf ich keine "Verkehrsüberwachung" machen - z.B. indem ich sie ohne Anlass (vorbeugend) ständig laufen lasse. Anders ist es, wenn ich zum Beispiel schöne Strecken/Touren filme und mir dazu anschließend selbst die GPS Daten ansehe, um die Strecke ggf. nochmal zu fahren. Die Videos nur für Mitfahrer einzustellen (also einen fest umgrenzten Personenkreis) ist auch nicht das Problem. Bei meinen öffentlichen YouTube Videos könnte könnte es natürlich auch "Reklamationen" geben, weil sicher auch manchmal Personen oder Autokennzeichen zu sehen sind.
Urteile die in der Presse veröffentlicht werden, sind zumeist für eigene Entscheidungen unbrauchbar. Urteilsbegründungen sind oft mehrere Seiten lang, das druckt keine Zeitung - sondern nur das, was der Verfasser für wichtig hält.
Walter
Mit einer Dashcam darf ich keine "Verkehrsüberwachung" machen - z.B. indem ich sie ohne Anlass (vorbeugend) ständig laufen lasse. Anders ist es, wenn ich zum Beispiel schöne Strecken/Touren filme und mir dazu anschließend selbst die GPS Daten ansehe, um die Strecke ggf. nochmal zu fahren. Die Videos nur für Mitfahrer einzustellen (also einen fest umgrenzten Personenkreis) ist auch nicht das Problem. Bei meinen öffentlichen YouTube Videos könnte könnte es natürlich auch "Reklamationen" geben, weil sicher auch manchmal Personen oder Autokennzeichen zu sehen sind.
Urteile die in der Presse veröffentlicht werden, sind zumeist für eigene Entscheidungen unbrauchbar. Urteilsbegründungen sind oft mehrere Seiten lang, das druckt keine Zeitung - sondern nur das, was der Verfasser für wichtig hält.
Walter
- Ermi
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Re: Dashcam erlaubt
Schaut mal in die Datenschutzgrundverordnung, dann ist die Frage ganz schnell geklärt.
- frame77
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Re: Dashcam erlaubt
Da muss man schon in die Urteilsbegründung schauen.
Verboten ist ein dauerhaftes Aufzeichen des Verkehrs ohne Anlass.
Verboten ist ein veröffentlichen solcher Aufnahmen.
Erlaubt ist es mit einem Schock Sensor.
Beispiel:
Wird ein Unfall festgestellt, werden die 60 Sekunden vor dem Aufprall
dauerhaft gesichert. Und erst dann.
Das ist erlaubt.
Im Normalbetrieb wird dauerhaft überschrieben, nicht gespeichert.
Ein Strafgericht Gericht ist aber nicht verpflichet, diese Aufnahmen zu berücksichtigen.
Im Starfrecht.
Im Zivielrecht ist das anders, da gibt es schon Urteile , die das zulassen.
Achtung, bei einer Kontrolle kann so eine Kamara schon mal eingezogen werden.
Es reicht der Verdacht der dauerhaften Aufnahme aus, nach dem neuen Polizeigesetz ( z.B Bayern)
Thema Gaffer. Da wird nicht unterschieden zwischen Handy und einer solchen Kamera.
"Die neue Gesetzesänderung sieht vor, das Gaffer-Bußgeld von aktuell 5.000 auf 10.000 Euro anzuheben"
Ist aber eine Grauzohne. Bei der C7 ist ja bekannt, das man die eingebaute Kamara zur Aufzeichnung
aktivieren kann. Ist nur auf dem Race Track erlaubt, da weist GM auch drauf hin.
Aber wie soll der Polizist das nachweisen? Und Einziehen wird er das Auto deshalb wohl nicht.
Gleiche Rechtslage wie beim Navigationssystem mit Blitzern.
Ein Angebrachtes kann bei Verdacht auf Radarwarnern kann eingezogen werden.
Ein im Auto eingebaute Navi mit Radarwarner nicht .
Gibt übriges 75 Euro Bußgeld und Punkte in Flensburg wenn man erwischt wird.
Grüße Frank.
PS Datenschutzverordung.
Hat damit wenig zu tun.
"
Die Videoüberwachung muss in der Verarbeitungsübersicht, die gem. Art. 30 EU-DSGVO für alle Verfahren zu erstellen und zu führen sein wird, dokumentiert werden, dabei sollen für jede einzelne Kamera aufgeführt werden:
der Zweck der Überwachung
die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit
die sich ergebenden Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen
die zur Eindämmung des Risikos getroffenen Abhilfemaßnahmen
Vor Beginn der Videoüberwachung wird, insbesondere wenn auch öffentlich zugängliche Bereiche überwacht werden, eine Datenschutz-Folgeabschätzung gem. Art. 35 EU-DSGVO
"
Hier geht es eher um die Verletzung von Persönlichkeitsrechen, als um Datenschutz.
Verboten ist ein dauerhaftes Aufzeichen des Verkehrs ohne Anlass.
Verboten ist ein veröffentlichen solcher Aufnahmen.
Erlaubt ist es mit einem Schock Sensor.
Beispiel:
Wird ein Unfall festgestellt, werden die 60 Sekunden vor dem Aufprall
dauerhaft gesichert. Und erst dann.
Das ist erlaubt.
Im Normalbetrieb wird dauerhaft überschrieben, nicht gespeichert.
Ein Strafgericht Gericht ist aber nicht verpflichet, diese Aufnahmen zu berücksichtigen.
Im Starfrecht.
Im Zivielrecht ist das anders, da gibt es schon Urteile , die das zulassen.
Achtung, bei einer Kontrolle kann so eine Kamara schon mal eingezogen werden.
Es reicht der Verdacht der dauerhaften Aufnahme aus, nach dem neuen Polizeigesetz ( z.B Bayern)
Thema Gaffer. Da wird nicht unterschieden zwischen Handy und einer solchen Kamera.
"Die neue Gesetzesänderung sieht vor, das Gaffer-Bußgeld von aktuell 5.000 auf 10.000 Euro anzuheben"
Ist aber eine Grauzohne. Bei der C7 ist ja bekannt, das man die eingebaute Kamara zur Aufzeichnung
aktivieren kann. Ist nur auf dem Race Track erlaubt, da weist GM auch drauf hin.
Aber wie soll der Polizist das nachweisen? Und Einziehen wird er das Auto deshalb wohl nicht.
Gleiche Rechtslage wie beim Navigationssystem mit Blitzern.
Ein Angebrachtes kann bei Verdacht auf Radarwarnern kann eingezogen werden.
Ein im Auto eingebaute Navi mit Radarwarner nicht .
Gibt übriges 75 Euro Bußgeld und Punkte in Flensburg wenn man erwischt wird.
Grüße Frank.
PS Datenschutzverordung.
Hat damit wenig zu tun.
"
Die Videoüberwachung muss in der Verarbeitungsübersicht, die gem. Art. 30 EU-DSGVO für alle Verfahren zu erstellen und zu führen sein wird, dokumentiert werden, dabei sollen für jede einzelne Kamera aufgeführt werden:
der Zweck der Überwachung
die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit
die sich ergebenden Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen
die zur Eindämmung des Risikos getroffenen Abhilfemaßnahmen
Vor Beginn der Videoüberwachung wird, insbesondere wenn auch öffentlich zugängliche Bereiche überwacht werden, eine Datenschutz-Folgeabschätzung gem. Art. 35 EU-DSGVO
"
Hier geht es eher um die Verletzung von Persönlichkeitsrechen, als um Datenschutz.
Zuletzt geändert von RUBY am 03.07.18, 22:05, insgesamt 1-mal geändert.
- RUBY
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Re: Dashcam erlaubt
Super Ruby, Du hat Dir mehr Mühe gegeben als ich. Is genau wie Du sagst, Urteilsbegründung lesen.
Walter
Walter
- Ermi
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